AGB
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Klimtec-Service UG (haftungsbeschränkt), Neues Land 34, 21522 Hohnstorf (Elbe), nachfolgend „Verkäufer", und dem Besteller.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.
(3) Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Besteller, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Er ist an dieses Angebot fünf Werktage gebunden.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot innerhalb dieser Frist durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die bestellte Ware ausliefern. Eine automatisch erzeugte Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
(4) Anfragen über die Anfrageformulare unserer Website sind unverbindlich und begründen keinen Vertragsschluss. Wir antworten darauf mit einem gesonderten Angebot.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich netto, also zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten.
(2) Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop angegebene Preis.
(3) Montage, Inbetriebnahme, Erstabnahme sowie wiederkehrende Prüfungen sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
§ 4 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per PayPal oder per Kreditkarte. Andere Zahlungsarten bieten wir nicht an. Der Kaufpreis ist ohne Abzug mit Abschluss des Bestellvorgangs fällig. Die Abwicklung übernimmt der jeweilige Zahlungsdienstleister, dessen Bedingungen im Verhältnis zwischen dem Besteller und dem Zahlungsdienstleister ergänzend gelten.
(2) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
(1) Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland vereinbaren wir auf gesonderte Anfrage.
(2) Die Lieferzeit hängt vom jeweiligen Gerät, von der gewählten Ausführung und von der Verfügbarkeit beim Hersteller ab. Sie wird deshalb individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung genannt. Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Durch Teillieferungen entstehen dem Besteller keine zusätzlichen Kosten.
(4) Werden wir von unserem Lieferanten trotz ordnungsgemäßem und ausreichendem Deckungsgeschäft aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Besteller unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(5) Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Arbeitskampf, behördlicher Maßnahmen und Energie- oder Rohstoffmangel, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit dem Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über.
§ 7 Mitwirkungspflichten und bauseitige Leistungen
(1) Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante beziehungsweise bis zur ersten verschlossenen Tür. Die Entladung obliegt dem Besteller.
(2) Der Besteller stellt zum vereinbarten Liefertermin auf eigene Kosten bereit: ein für das Gewicht der Ware geeignetes Hebezeug, ausreichend Personal sowie eine für Lastkraftwagen befahrbare Zufahrt.
(3) Für Montageleistungen stellt der Besteller zusätzlich einen tragfähigen und ebenen Untergrund sowie die erforderlichen Anschlüsse für Strom und, soweit erforderlich, Druckluft bereit.
(4) Kann die Lieferung oder die Montage aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, trägt er die Kosten der vergeblichen Anfahrt sowie der erneuten Anlieferung.
§ 8 Montage, Inbetriebnahme und Erstabnahme
(1) Montage, Inbetriebnahme und Erstabnahme sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages, sondern gesondert zu beauftragende Leistungen.
(2) Auf gesondert beauftragte Montage- und Prüfleistungen finden die Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung.
(3) Für Servicetermine berechnen wir die jeweils gültigen Anfahrtspauschalen nach Postleitzahlgebiet, einmalig je Termin und zuzüglich Umsatzsteuer.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.
(2) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
(3) Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen die üblichen Risiken zu versichern. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(4) Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent, geben wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, hat er uns diesen unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(2) Zeigt sich ein Mangel erst später, hat der Besteller die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung vorzunehmen.
(3) Unterlässt der Besteller die ordnungsgemäße Anzeige, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
(4) Äußerlich erkennbare Transportschäden sind zusätzlich bei Anlieferung gegenüber dem Frachtführer zu rügen und auf dem Frachtbrief vermerken zu lassen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
(2) Die Verkürzung nach Absatz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, unterlassene Wartung, eigenmächtige Eingriffe oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sind von der Gewährleistung ausgenommen.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Betreiberpflichten und wiederkehrende Prüfungen
(1) Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass Hebebühnen und vergleichbare Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung vor der ersten Inbetriebnahme sowie wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen sind.
(2) Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüffristen und für den sicheren Betrieb liegt beim Betreiber. Eine Übernahme dieser Betreiberverantwortung durch uns erfolgt nicht.
(3) Auf Wunsch übernehmen wir die Erstabnahme sowie die wiederkehrenden Prüfungen als gesondert zu beauftragende Leistung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.